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mehr erfahrenWie haben sich die Stromumlagen im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die neuen Stromumlagen für 2025 veröffentlicht: Für Endkunden liegt die Umlage nun bei insgesamt 2,651 ct/kWh. Dies entspricht einer Steigerung um 1,077 ct/kWh oder 68,42 % im Vergleich zu 2024, als der Wert noch 1,574 ct/kWh betrug.
Zusammen mit anderen Abgaben und der Stromsteuer machen die Stromumlagen etwa ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Im Jahr 2025 belaufen sich Umlagen und Abgaben auf insgesamt 4,701 ct/kWh, was einer Erhöhung um 29,72 % gegenüber dem Vorjahreswert von 3,624 ct/kWh entspricht.
Wichtiger Hinweis: Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 können Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft eine Reduzierung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz beantragen. Durch diesen Antrag sinkt die Stromsteuer von 20,50 Euro pro Megawattstunde auf lediglich 0,50 Euro pro Megawattstunde.
Im Jahr 2025 beträgt die Stromumlage für Endkunden 2,651 ct/kWh. Das entspricht einem Anstieg von 68,42 % im Vergleich zum Vorjahr.
Zu den Stromumlagen 2025 gehören:
Die Umlage für abschaltbare Lasten und die EEG-Umlage wurden 2022 im Zuge der Energiepreiskrise abgeschafft, um Verbraucher zu entlasten.
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Stromumlagen sind gesetzlich vorgeschriebene Zusatzkosten, die alle Stromverbraucher über ihre Stromrechnung entrichten müssen. Sie dienen dazu, verschiedene politische und wirtschaftliche Ziele im Energiesektor zu finanzieren.
Ein prominentes Beispiel ist die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), die den Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie fördert. Ebenso gibt es die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz), die umweltfreundliche Technologien unterstützt, welche gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen.
Zusätzlich existieren Umlagen, um Kosten für den Netzausbau oder die Versorgungssicherheit zu decken. Beispiele hierfür sind die Offshore-Netzumlage und die §19-StromNEV-Umlage, welche spezielle Netzentgelte für Großverbraucher finanzieren.
Insgesamt machen Stromumlagen, zusammen mit der Stromsteuer und den Netzentgelten, einen signifikanten Anteil am Strompreis aus. Ihr Umfang variiert jährlich, abhängig von Marktbedingungen und politischen Entscheidungen.
KWKG-Umlage – Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Die KWKG-Umlage unterstützt Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), um deren Kosten zu decken und gleichzeitig die Effizienz der Energieerzeugung zu steigern. KWK-Anlagen erzeugen sowohl Wärme als auch Strom und gelten daher als umweltfreundlicher und ressourcenschonender als konventionelle Kraftwerke. Für das Jahr 2025 liegt die KWKG-Umlage bei 0,277 ct/kWh, was einem leichten Anstieg von 0,73 % gegenüber 2024 entspricht (2024: 0,275 ct/kWh). Dieser Betrag gilt unabhängig vom Verbrauch und ist somit für alle Verbrauchergruppen gleich. Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV – Reduzierte Netzentgelte für Großverbraucher Unternehmen mit einem besonders hohen Stromverbrauch oder solchen, die ihre Spitzenlast in schwach ausgelastete Zeiten verlagern, können auf Antrag von reduzierten Netzentgelten profitieren. Diese Regelung nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) soll die Netzauslastung optimieren und gleichzeitig Unternehmen entlasten. Die entfallenen Netzentgelte werden durch eine Umlage ausgeglichen, die 2025 für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.000.000 kWh 1,558 ct/kWh beträgt. Dies entspricht einem drastischen Anstieg um 142,30 % im Vergleich zu 2024 (0,643 ct/kWh). Für Verbräuche über dieser Menge bleibt die Umlage bei 0,050 ct/kWh unverändert. Offshore-Netzumlage – Finanzierung der Netzanbindung von Offshore-Windparks Die Offshore-Netzumlage gemäß § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) dient der Finanzierung von Entschädigungen und Netzanbindungskosten für Offshore-Windparks. Diese Umlage wurde eingeführt, um Verzögerungen beim Netzanschluss oder Netzunterbrechungen auszugleichen und den Ausbau erneuerbarer Energien auf See zu fördern. Im Jahr 2025 beträgt die Offshore-Netzumlage 0,816 ct/kWh und ist damit um 24,39 % im Vergleich zu 2024 gestiegen (2024: 0,656 ct/kWh). Diese Umlage wird unabhängig vom Jahresverbrauch von allen Stromkunden erhoben. EEG-Umlage – Historische Förderung erneuerbarer Energien (abgeschafft) Die EEG-Umlage war bis Ende 2022 ein zentraler Bestandteil der Stromkosten in Deutschland. Sie wurde erhoben, um die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien und dem Börsenstrompreis auszugleichen. Obwohl die EEG-Umlage 2023 abgeschafft wurde, bleibt die Einspeisevergütung für sauberen Strom bestehen. Die Finanzierung erfolgt nun aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes. Umlage für abschaltbare Lasten – Regelung zur Netzstabilität (abgeschafft) Die Umlage für abschaltbare Lasten basierte auf der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV). Sie regelte die Vergütung von Unternehmen, die kurzfristig ihre Stromabnahme drosseln oder einstellen konnten, um das Stromnetz bei Überlastungen zu stabilisieren. Diese Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern verwaltet und bis Mitte 2022 auf die Letztverbraucher umgelegt. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Verordnung weitgehend außer Kraft, und ab 2023 wurde keine AbLaV-Umlage mehr erhoben. **Zusammenfassung:** Im Jahr 2025 spielen Stromumlagen weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Preisgestaltung. Während einige Umlagen wie die EEG- und AbLaV-Umlage entfallen sind, bleiben andere wie die KWKG-, §19-StromNEV- und Offshore-Netzumlage wichtige Bestandteile des Strompreises. Unternehmen und Verbraucher sollten sich dieser Veränderungen bewusst sein, um ihre Energiekosten besser zu planen. ```Ja, Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entlastungen bei Strompreis-Umlagen in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber bietet verschiedene Möglichkeiten, um die Energiekosten zu senken. Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 1.000.000 kWh (sogenannte Letztverbrauchergruppe A) können beispielsweise eine Rückerstattung der gezahlten Strom- und Energiesteuer beantragen, abzüglich eines definierten Selbstbehalts.
Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder ein alternatives System eingeführt haben, können zudem den sogenannten Spitzenausgleich nutzen. Dieser ermöglicht zusätzliche Ermäßigungen bei der Stromsteuer, sofern das Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen nachweist.
Mehr Informationen zur Rückerstattung von Strom- und Energiesteuer:
Für Unternehmen mit einem sehr hohen Stromverbrauch (in der Regel über 1 GWh pro Jahr) gibt es weitere Entlastungen. Diese umfassen Vergünstigungen bei der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Reduzierung von Netzentgelten gemäß § 19 StromNEV.
Darüber hinaus können Unternehmen, die als stromintensive Betriebe gelten, von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren. Diese Regelung zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien zu sichern, indem ihre Umlagen deutlich gesenkt werden.
Wie entwickelten sich die Abgaben und Umlagen auf Strom?
In den letzten zehn Jahren haben sich die Abgaben und Umlagen auf Strom immer wieder verändert. Bis zum Jahr 2022 war die EEG-Umlage ein zentraler Bestandteil und machte den größten Anteil an den Umlagen aus. Ihre Abschaffung im Jahr 2023 führte zu einer signifikanten Senkung der Gesamtkosten.
Allerdings stiegen andere Umlagen, wie die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage, in den letzten Jahren an. Für 2025 wird erwartet, dass sich die Gesamtbelastung durch Stromumlagen im Zuge der Veränderungen der Netzentgelte und des Wegfalls von Bundeszuschüssen weiter erhöht.
Zusätzlich hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Stabilisierung der Strompreise angekündigt, darunter der Ausbau des Energie- und Klimafonds, aus dem zukünftig ein größerer Teil der Energiekosten finanziert werden soll.
Von Börsenkursen profitieren und trotzdem abgesichert sein? Wir sorgen für Deckelungen
mehr erfahrenHier haben wir die häufigsten Fragen zu Strom Umlagen 2025 und Strom Umlagen im Allgemeinen beantwortet.
Strom Umlagen sind gesetzlich vorgeschriebene Zusatzkosten, die von allen Stromverbrauchern gezahlt werden müssen. Sie dienen dazu, verschiedene politische und wirtschaftliche Ziele im Energiesektor zu finanzieren, wie den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung effizienter Technologien oder die Stabilisierung des Stromnetzes.
Im Jahr 2025 gibt es mehrere wichtige Strom Umlagen, darunter:
Die EEG-Umlage wurde 2023 abgeschafft, ihre Förderung erfolgt nun über den Energie- und Klimafonds.
Strom Umlagen spielen eine entscheidende Rolle, um wichtige Ziele im Energiesektor zu erreichen:
Unternehmen bestimmter Branchen, wie der Land- und Forstwirtschaft oder des produzierenden Gewerbes, können Ermäßigungen oder Rückerstattungen auf Umlagen und Abgaben beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein hoher Stromverbrauch oder die Einführung eines Energiemanagementsystems (EMS).
Die Strom Umlagen unterlagen in den letzten Jahren zahlreichen Schwankungen. Während die EEG-Umlage bis 2022 einen Großteil ausmachte, ist sie mittlerweile abgeschafft. Andere Umlagen, wie die KWKG- und Offshore-Netzumlage, haben hingegen zugenommen, um neue Herausforderungen im Energiemarkt zu finanzieren.
Strom Umlagen machen einen erheblichen Anteil des Strompreises aus. Für private Haushalte und Unternehmen bedeutet dies, dass Änderungen bei Umlagen direkt die Stromkosten beeinflussen. Ein Anstieg der Umlagen führt in der Regel zu höheren Strompreisen, während eine Senkung wie im Fall der EEG-Umlage zu Entlastungen führt.
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