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Gemeinschaftliche Stromnutzung im Mehrfamilienhaus

Solarstrom teilen, Energiekosten senken und Immobilien aufwerten – einfach, rechtssicher und ohne hohe Investitionskosten.

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Gemeinschaftliche Stromnutzung im Mehrfamilienhaus

Die gemeinschaftliche Stromnutzung revolutioniert die Energieversorgung in deutschen Wohngebäuden und Gewerbeobjekten. Mit der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach Paragraph 42b EnWG wird das Teilen von Solarstrom für Hausverwaltungen, WEGs und Mieter so einfach wie nie zuvor. Convents Energy begleitet Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung – von der ersten Potenzialanalyse über die rechtssichere Ausgestaltung bis zur profitablen Inbetriebnahme.

Schritt 1: Potenzialanalyse und Dachflächenprüfung

Der Weg zur gemeinschaftlichen Stromnutzung beginnt mit einer detaillierten Prüfung Ihrer Dachflächen. Nicht jedes Dach ist sofort optimal geeignet, doch moderne Photovoltaikanlagen lassen sich flexibel planen. Wir von Convents Energy analysieren die Statik, die Ausrichtung und das Verschattungsprofil Ihrer Gebäude. Auf dieser Basis ermitteln wir das exakte Erzeugungspotenzial, um Solarstrom im Gebäude teilen zu können.

Gleichzeitig betrachten wir das Verbrauchsprofil der Bewohner und Gewerbemieter im Objekt. So lässt sich die optimale Dimensionierung der PV-Anlage bestimmen, um eine maximale Eigenverbrauchsquote zu erzielen. Dies sichert eine hohe Wirtschaftlichkeit und hilft dabei, die Energiekosten im Mehrfamilienhaus zu senken, ohne dass Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung finanzielle Risiken eingehen müssen.

Schritt 2: Das passende Betreibermodell wählen

Lange Zeit war klassischer Mieterstrom die einzige Option, doch die bürokratischen Hürden waren hoch. Heute bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine hervorragende Alternative zu Mieterstrom. Bei diesem Modell entfallen komplexe Lieferantenpflichten, was die Administration für die Hausverwaltung massiv vereinfacht.

Wir stellen Ihnen die verschiedenen Wege vor – vom PV-Contracting ohne eigene Investitionskosten bis hin zu maßgeschneiderten Modellen für die Eigentümergemeinschaft (Mieterstrom WEG). Gemeinsam finden wir die Lösung, die am besten zu Ihrem Portfolio passt, und sorgen dafür, dass der Solarstrom für Mieter und Eigentümer gleichermaßen attraktiv und bezahlbar wird.

Schritt 3: Messkonzept und technische Infrastruktur einrichten

Für eine rechtssichere gemeinschaftliche Stromnutzung ist ein intelligentes Messkonzept zwingend erforderlich. Hier kommen moderne Smart Meter zum Einsatz, die den erzeugten Solarstrom und den Netzbezug im Viertelstundentakt präzise erfassen. Dies ist die Grundlage für eine transparente Verteilung des Stroms an die teilnehmenden Parteien im Gebäude.

Unsere Experten übernehmen die komplette Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber und koordinieren die Installation der Zählertechnik. So wird sichergestellt, dass die Abrechnung reibungslos funktioniert und die gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes exakt erfüllt werden. Ein stabiles Netz im Haus schafft zudem die perfekte Basis für moderne Smart-Home-Anwendungen oder gemeinsame Aktivitäten – wie etwa einen interaktiven Spieleabend im Gemeinschaftsraum via Quebie, der das Miteinander im Quartier spielerisch stärkt.

Schritt 4: Rechtssichere Verträge und automatisierte Abrechnung

Die größte Sorge von Hausverwaltungen betrifft meist den administrativen Aufwand. Wer rechnet den Strom ab, und wie werden die Verträge gestaltet? Convents Energy löst dieses Problem durch standardisierte, rechtssichere Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Wir regeln die Aufteilungsschlüssel präzise im Gebäudestromnutzungsvertrag.

Die laufende Mieterstrom Abrechnung für die Hausverwaltung wird durch digitale Plattformen weitgehend automatisiert. Dadurch reduziert sich Ihr Aufwand auf ein Minimum. Sie profitieren von einer sauberen, transparenten Verwaltung, während die Mieter von dauerhaft günstigen Ökostrom-Tarifen profitieren.

Schritt 5: Langfristige Optimierung und Betriebsführung

Mit der Inbetriebnahme der Solaranlage ist das Projekt nicht abgeschlossen. Um den wirtschaftlichen Nutzen langfristig zu maximieren, müssen Erzeugung und Verbrauch kontinuierlich aufeinander abgestimmt werden. Durch ein professionelles Monitoring behalten wir die Leistungsdaten Ihrer Anlage stets im Blick.

Sollte der Solarstrom einmal nicht ausreichen, sichern wir die Reststromlieferung über günstige Rahmenverträge ab. Convents Energy verhandelt als Ihr Energiemakler die besten Konditionen für den Allgemeinstrom der Hausverwaltung und den zusätzlichen Netzstrom der Bewohner. So bleibt Ihr Quartier dauerhaft optimal versorgt.

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Haeufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Während beim klassischen Mieterstrom der Anlagenbetreiber als vollwertiger Energieversorger mit allen Pflichten auftritt, entfällt dies bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gemäß Paragraph 42b EnWG. Der Solarstrom wird direkt im Gebäude aufgeteilt, was die Abrechnung und Verwaltung für Hausverwaltungen massiv vereinfacht.

Können auch Gewerbemieter an der gemeinschaftlichen Stromnutzung teilnehmen?

Ja, die gemeinschaftliche Stromnutzung eignet sich hervorragend für gemischt genutzte Immobilien. Gewerbebetriebe haben oft tagsüber einen hohen Strombedarf, was perfekt mit den Erzeugungszeiten einer Photovoltaikanlage harmoniert und die Eigenverbrauchsquote der Anlage optimiert.

Welche Kosten kommen auf die Hausverwaltung oder WEG zu?

Durch unser PV-Contracting-Modell entstehen für Sie keinerlei Investitionskosten. Convents Energy plant, baut und betreibt die Solaranlage auf Ihrem Mehrfamilienhaus komplett kostenfrei. Sie stellen lediglich die Dachfläche zur Verfügung und profitieren ab Tag eins.

Wie wird der Strom auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt?

Die Aufteilung erfolgt mathematisch über ein registrierendes Messsystem (Smart Meter). Im Gebäudestromnutzungsvertrag wird vorab festgelegt, nach welchem Schlüssel der zeitgleich erzeugte Solarstrom den teilnehmenden Haushalten zugerechnet wird.

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